FAQ

Häufig gestellte Fragen
rund um ManagingCare Digital

Allgemeines

Auf welchen Geräten kann ich die Software anwenden?

Das MCD Portal mit seinen Anwendungen ist webbrowserfähig. Lediglich die Anwendungen MCD Doku2Go und MCD Doku4Me sind nur auf Android-Geräten bedienbar.

Wie profitiert meine Organisation von MCD?

Mit MCD können die Organisationsabläufe und das Aufgabenmanagement optimiert und durch Anbindung von intelligenten Sensoriklösungen die tägliche Arbeit der Pflegenden effektiv unterstützt werden. MCD ermöglicht die problemlose intersektorale Vernetzung im Gesundheitswesen.

Wie profitieren meine Mitarbeiter von MCD?

Durch Entlastung bei der Dokumentation und Kontrolle​ und objektiv messbare Verbesserung der ​Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte. Weiter kann damit ein Einstieg in eine Prävention begleitet werden.

Wie profitieren meine Klienten von MCD?

Ihre Klienten erfahren eine Erhöhung der Pflegequalität, weil dem Pflegenden mehr Zeit bleibt für den Klienten. Ihr Klient kann in die Kommunikation eingebunden werden und die Teilhabe wird verbessert.

Für wen ist MCD geeignet?

MCD eignet sich für alle Bereiche in der Sozialwirtschaft.

Wie lautet der Aufruf im Browser für MCD Portal?

Die URL lautet: www.cundsportal.de

Fragen zum Thema Datenschutz und -sicherheit

Wo werden die Daten gespeichert?

Die in MCD erfassten Daten werden in der Azure-Cloud von Microsoft in deutschen Rechenzentren gespeichert. Diese Rechenzentren befinden sich in Frankfurt/M. und Berlin.

Wo ist der Standort des Rechenzentrums?

Die Rechenzentren, in denen die MCD Daten gespeichert und verarbeitet werden, befinden sich in Frankfurt/M. und Berlin.

Sind die in Azure gespeicherten Daten verschlüsselt?

Microsoft schützt Ihre Daten mithilfe mehrerer Schichten aus Sicherheits- und Verschlüsselungsprotokollen. Von Microsoft verwaltete Schlüssel schützen standardmäßig Ihre Daten und Kundendaten, die auf physischen Medien gespeichert sind und Daten werden immer mit FIPS 140-2-konformen Verschlüsselungsprotokollen verschlüsselt. C&S hat zusätzlich einen selbst verwalteten Schlüssel (einen sogenannten "Customer-Managed Key", kurz "CMKs"). Damit ist eine doppelte Verschlüsselung umgesetzt, was die Sicherheit ihrer Daten erhöht.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Azure-Seite.

Welches Verschlüsselungsprotokoll wird genutzt?

Von Microsoft verwaltete Schlüssel schützen standardmäßig Ihre Daten mit FIPS 140-2-konformen Verschlüsselungsprotokollen.

Gibt es eine Vorlage zur Auftragsvearbeitung?

Es ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO zwischen Kunde und C&S abzuschließen. Dafür stellt C&S eine Vereinbarungsvorlage bereit. 

Link zu den Vertragsbedingungen - C&S Computer und Software GmbH in Augsburg (managingcare.de)

Wie erfolgt die Datensicherung?
Gibt es eine Rechteverwaltung?

MCD verfügt über ein Rechte- und Rollenkonzept, das vom Superuser (Kunde) für seine User hinterlegt werden muss. 

Fragen zu den Preispaketen

Was ist der Unterschied zwischen dem MCD Basis - und dem MCD Komfort Paket?

Der Unterschied besteht im Funktionsumfang hinsichtlich Vernetzung, Kommunikation, Sensorik, Telematikinfrastruktur und Dokumentation .  Vergleichen Sie unsere Leistungspakete.

Kann ich die Software kostenlos testen?

Über den Webaufruf www.cundsportal.de können Sie kostenfrei und unverbindlich die Anwendung MCD Doku testen.

Gibt es Sonderangebote für MCD?

Ja.  Fragen Sie uns gerne zu aktuellen Aktionsangeboten! Zum Kontaktformular

Wie erfolgt die Abrechnung von MCD?

Die Abrechnung erfolgt je nach Bestellung monatlich oder jährlich per Lastschrift mit SEPA Mandat.

Fragen zur internen Meldestelle

Für wen und ab wann gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigte müssen sichere interne Hinweisgebersysteme betreiben. Kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wird dafür eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt. Unternehmen über 250 Beschäftigte sind ab der Inkraftsetzung (01. Juli 2023) in der Umsetzungspflicht. Ab dem 1. Dezember 2023 werden Bußgelder fällig, wenn Unternehmen/ Organisationen keine interne Meldestelle eingerichtet haben. Als Beschäftige im Sinne des HinSchG gelten dabei Angestellte, Auszubildende, BeamtInnen, Selbstständige, HeimarbeiterInnen

Welches Ziel verfolgt das HinSchG?

Das Hinweisgeberschutzgesetz will einen umfassenden Schutz von WhistleblowerInnen sicherstellen. Das Ziel ist das Risiko für Menschen zu senken, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder in ihrer Behörde hinweisen.

Können nur Beschäftigte aus dem Unternehmen die Meldestelle nutzen?

Das Unternehmen kann den Meldekanal auch Personen zur Verfügung stellen, welche lediglich mit dem Unternehmen in Kontakt stehen, bspw. im Rahmen einer geschäftlichen Beziehung, damit diese Informationen über Verstöße melden können.

Muss die hinweisgebende Person nach dem HinSchG eine interne Meldestelle wählen?

§ 7 Abs. 1 HinSchG besagt, dass die hinweisgebende Person die Wahl hat, ob sie die Meldung eines Sachverhalts, an eine interne oder an eine externe Meldestelle richtet. Kann die interne Meldestelle dem Hinweis bspw. nicht nachgehen, hat die hinweisgebende Person die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle zu wenden. Es wird jedoch betont, dass die interne Meldestelle bevorzugt werden soll.

Was ist beim Einsatz eines cloudbasierten Hinweisgebersystems zu beachten?

Bei der Inanspruchnahme eines IT-Dienstleisters, der eine entsprechende cloudbasierte Lösung anbietet, handelt es sich in der Regel um eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DS-GVO. Das bedeutet, dass in einem ersten Schritt ein entsprechender Vertrag mit dem Dienstleister geschlossen werden muss, der die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DS-GVO erfüllt. Dazu gehören insbesondere:

Die Weisungsgebundenheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

    • Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit
    • Das Ergreifen angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen
    • Klare Regelungen für den Einsatz weiterer Unterauftragsverarbeiter
Wie ist der Ablauf, nachdem eine Meldung eingegangen ist?

Nach Eingang einer Meldung muss diese durch die interne Meldestelle innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden. Insgesamt hat der/die Bearbeiter/in drei Monate, um die meldende Person über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Dazu wird die Meldung  geprüft und die hinweisegebende Person  ggf. um weitere Informationen gebeten. Abschließend ergriffene Maßnahmen können die Einleitung einer internen Compliance-Untersuchung oder die Weiterleitung der Meldung an eine zuständige Behörde, etwa eine Strafverfolgungsbehörde, sein.  Während des gesamten Prozesses herrscht eine strenge Vertraulichkeit, nicht nur in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, sondern auch gegenüber allen in der Hinweismeldung genannten Personen. Es gilt die Regellöschfrist von drei Jahren, es sei denn es ist gesetzlich erforderlich diese länger aufzubewahren (Einzelfallentscheidung).

Was geschieht im Falle einer telefonischen oder persönlichen Meldung?
  • Bei telefonischen Meldungen darf eine dauerhaft abrufbare Tonaufzeichnung bzw. ein Wortprotokoll nur mit Zustimmung der hinweisgebenden Person erfolgen. Liegt keine Einwilligung vor, ist lediglich eine Inhaltszusammenfassung zu erstellen.
  • Im Falle eines persönlichen Treffens können mit Zustimmung der hinweisgebenden Person auch Aufzeichnungen des Treffens erstellt und aufbewahrt werden. Dies kann durch eine Audioaufnahme oder die Erstellung eines Wortprotokolls erfolgen
Wer darf in der internen Meldestelle als beschäftigte/unterstützende Person mitwirken?
  • § 14 Abs. 1 HinSchG besagt, dass eine unternehmensinterne Meldestelle von dort Beschäftigen betreut werden darf. Voraussetzung dafür ist die notwendige Fachkunde und die Möglichkeit unabhängiger Arbeit, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
  • Um die hinweisgebenden Personen zu schützen, ist der Kreis derjenigen Personen, die Zugriff auf eingehende Meldungen haben, möglichst klein zu halten. Als „unterstützende Personen“ kommen dabei bspw. Büro- oder IT-Kräfte in Betracht, soweit diese eine Unterstützungstätigkeit ausüben.

Fragen zur Weiterentwicklung MCD als Vernetzungs- und Integrationsplattform

Wie wird die Weiterentwicklung sicher gestellt?

Die kontinuierliche Weiterentwicklung von MCD erfolgt durch neue gesetzliche Anforderungen, durch die Rückmeldungen unserer Kunden, die wir für die Weiterentwicklung systematisch auswerten und durch den Einsatz von MCD in verschiedenen Forschungsprojekten.

Kann MCD zukünftig GAIA-X?

Im Rahmen des Projektes TEAM-X wird MCD zur GAIA-X kompatiblen Digitalen Pflegeplattform weiterentwickelt. 

Fragen zu Einrichtung und Betrieb

Muss ich MCD installieren?

Nein, MCD wird im Webbrowser als Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) aufgerufen.

Wie kann ich den Support erreichen?

SuperUser und User mit Administrationsrechten können über unser Administrationstool / Ticketsystem online Anfragen stellen.

Wie oft wird die Software "geupdated"?

Es gibt stetige Updates bei neuen Funktionalitäten.

Wie ist die Verfügbarkeit von MCD?

MCD steht Ihnen 24 Stunden täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit gemäß den jeweils gültigen Bedingungen der Microsoft Azure zur Verfügung (siehe Support Microsoft Azure). Ausgenommen sind Zeitaufwände für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege des Systems. Diese werden 5 Tage vorab im MCD Portal angekündigt.

Fragen zu Schnittstellen

Kann ich MCD mit meiner aktuellen Software verbinden?

Die MCD Plattform hat offene Schnittstellen. Darüber können andere Softwareprodukte oder Dienste verbunden werden. Einsatzbereite Schnittstellen gibt es für die C&S CareWare-Produkte. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne! Zum Kontaktformular

Muss ich mir weitere Ausstattung beschaffen?

Weitere Hardware ist dann erforderlich, wenn Sie z.B. ein Sensorsystem oder Telematikinfrastruktur-System mit MCD betreiben möchten. Hier dürfen Sie das entsprechende System beim Hersteller erwerben. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne! Zum Kontaktformular

Kann sich meine Einrichtung über MCD an die Telematikinfrastruktur anbinden?

Ja. MCD verfügt über eine optionale Schnittstelle zur Telematikinfrastruktur und unterstützt derzeit die Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Erweitert wird die Schnittstelle um Verfahren: PIO Überleitung, Elektronische Patientenakte (ePA), Versorgungsplan und TI-Messanger. Zum Stand der Verfügbarkeit nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne! Zum Kontaktformular

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